Rauchmelderpflicht in Niedersachsen - Wir beraten Sie gerne
Banner - Jürgen Rauer
Bild/Logo

 

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Sie befinden sich hier: >> Aktuelles >>

Neue Regelung ab dem Jahr 2013


Jürgen Rauer
Bez.- Schornsteinfegermeister
Hohes Ufer 16, 49624 Löningen
Tel.: 05432 4936 Mobil: 0171 2112046
E-Mail: info@schornsteinfeger-loeningen.de 
 
 
 
Kundeninformation
 
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
 
aufgrund europarechtlicher und weiterführender Liberalisierungsforderungen wurde seit geraumer Zeit die Änderung des bestehenden Schornsteinfegergesetzes diskutiert und umgesetzt.  
 
Mit Wirkung vom 29.11.2008 ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und zum 01.01.2010 die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft getreten.
Auch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) wird sich in diesem Kalenderjahr mit weitergehenden Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe ändern. Ich möchte Sie daher über einige der Neuerungen informieren.
 
Wesentliche Neuerungen sind die Lockerung des Kehrmonopols und die Übertragung der Verantwortung und Haftung der Durchführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten auf die Hauseigentümer und die Einführung einer bundeseinheitlichen KÜO mit für Niedersachsen gestiegenen Gebühren und in einigen Bereichen geänderten Tätigkeiten.
 
Bisher lag die Verantwortung für die an Feuerstätten und Abgasanlagen notwendigen Arbeiten bei mir als Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Deshalb habe ich sämtliche vom Gesetzgeber geforderten Arbeiten um die Feuerstätten und Abgasanlagen unaufgefordert, fristgerecht durchgeführt. Nach dem neuen Gesetzt wird diese Verantwortung auf Sie als Hausbesitzer übertragen. Sie sind nun verpflichtet, nach einer Übergangszeit bis Ende 2012 eigenständig alle erforderlichen Arbeiten termingerecht durchführen zu lassen. Sie können damit ab 2013 jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen. Ausländische EU-Betriebe dürfen bereits jetzt diese Tätigkeiten durchführen.
 
Damit auch in Zukunft die Sicherheit gewährleistet bleibt, hat der Gesetzgeber für die hoheitlichen Aufgaben wie Brandschutz und die Abnahme von Feuerungsanlagen bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger vorgesehen. Diese sind nach wie vor in dem jeweiligen Kehrbezirk für alle Haushalte zuständig und führen 2x innerhalb von 7 Jahren eine Feuerstättenschau durch. Um Sie in die Lage zu versetzen, alle Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen, erhalten Sie die erforderlichen Terminvorgaben mit dem Feuerstättenbescheid.
 
Zum Nachweis, dass Sie die erforderlichen Tätigkeiten von einem anderen zugelassenen Schornsteinfeger fristgerecht haben durchführen lassen, haben Sie ein Formblatt zu führen, das Sie mir entsprechend den Terminvorgaben zusenden müssen.
 
Sollten Sie mit mir als Bezirksschornsteinfegermeister zufrieden sein und sich lästige Terminverfolgung und Aufwand mit Formalitäten ersparen wollen, lassen Sie auch in Zukunft einfach alle Arbeiten in vertrauensvoller und gewohnter Weise von mir durchführen.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Bez.-Schornsteinfegermeister